{"id":1583,"date":"2020-02-24T10:37:31","date_gmt":"2020-02-24T10:37:31","guid":{"rendered":"https:\/\/nartea.ro\/de\/?p=1583"},"modified":"2020-02-24T10:37:31","modified_gmt":"2020-02-24T10:37:31","slug":"wie-kann-man-einen-fernvertrag-uber-finanzdienstleistungen-in-ausfuhrung-bringen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/nartea.ro\/de\/2020\/02\/24\/wie-kann-man-einen-fernvertrag-uber-finanzdienstleistungen-in-ausfuhrung-bringen\/","title":{"rendered":"Wie kann man einen  Fernvertrag \u00fcber Finanzdienstleistungen in Ausf\u00fchrung bringen?"},"content":{"rendered":"<p>Dieses Problem hat verschiedene Interpretationen von verschiedenen Gerichte bekommen, Sache die eine bedeutende Wirkung hat, betreffend der legalen Wege die die Gl\u00e4ubiger benutzen k\u00f6nnen um einen Fernvertrag \u00fcber Finanzdienstleistungen in Ausf\u00fchrung zu bringen.<\/p>\n<p>Erstens m\u00fcssen wir die Begriffe aus diesem Artikel verstehen:<\/p>\n<p>Finanzdiensleistung bedeutet jedwelchen Bankdienstleistung, Kredit-Service, Versicherungsservice, individuelle Renten, Finanzinvestitionsdienstleistungen gem\u00e4\u00df Gesetz Nr. 297\/2004 zum Kapitalmarkt, mit den nachfolgenden \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen oder jedwelche Zahlungsdienste in Form von Sachleistungen.<\/p>\n<p>Ein Fernvertrag ist ein Finanzdienstleistungsvertrag zwischen einem Lieferanten und einem Verbraucher, innerhalb eines Fernabsatzsystems oder eines vom Lieferanten organisierten Dienstleistungssystems, die vor und bei Vertragsabschluss ausschlie\u00dflich eine oder mehrere Fernkommunikationstechniken einsetzen.<\/p>\n<p>Gem\u00e4\u00df Art. 120 aus der Regierungsnotstandsverordnung Nr. 99\/2006 in Bezug auf Kreditinstitute und Kapitalad\u00e4quanz: \u201eDie Kreditvertr\u00e4ge, einschlie\u00dflich die echte oder pers\u00f6nliche Garantievertr\u00e4ge, die von einem Kreditinstitut abgeschlossen werden, stellen vollstreckbare Titel dar\u201c. Zus\u00e4tzlich, gem\u00e4\u00df Art. 52 des Gesetzes 93\/2009 \u00fcber Nichtbanken-Finanzinstitute: \u201eDie von einem Nichtbanken-Finanzinstitut abgeschlossenen Kreditvertr\u00e4ge, sowie die der Kreditgarantie zugeordneten tats\u00e4chlichen und pers\u00f6nlichen Garantien sind vollstreckbare Titel\u201c.<\/p>\n<p>Ein vollstreckbarer Titel ist das Dokument, das g\u00fcltig abgeschlossen, die Vollstreckung der festgestellten Forderung erm\u00f6glicht, ohne dass ein Rechtsstreit eingeleitet werden muss, der den Zweck hat, einen vollstreckbaren Titel zu erlangen.<\/p>\n<p>Das Gesetz legt den Umfang der Handlungen fest, unter denen die Vollstreckung durchgef\u00fchrt werden kann. Die Exekutive ist vom Gesetz gegeben, bedeutend, dass die Parteien einer bestimmten Handlung keinen solchen Charakter verleihen k\u00f6nnten.<\/p>\n<p>Der Kreditvertrag ist in der Kategorie der Dokumente unter Privatunterschrift enthalten, weshalb muss er die gesetzlichen Bedingungen achten um von den Wirkungen solcher Dokumente \u00a0profitieren zu k\u00f6nnen, umso mehr von den Charakter eines vollstreckbaren Titels.<\/p>\n<p>Der Finanzdienstleistungenvertrag\u00a0 kann auch aus der Ferne abgeschlossen werden, also die Parteien m\u00fcssen nicht anwesend sein um den Vertrag im materiellen Format zu unterschreiben, sondern dieser kann durch \u00a0Mittel der Fernkommunikation abgeschlossen werden und das Moment des Vertragschlusses ist das Moment in dem der Verbraucher die Best\u00e4tigungsnachricht bez\u00fcglich seiner Bestellung bekommt.<\/p>\n<p>Es stellte sich also die Frage, ob der im Fernabsatz geschlossene Vertrag \u00fcber Finanzdienstleistungen, der keine holographische oder erweiterte elektronische Signatur tr\u00e4gt, ein durchsetzbarer Titel ist. Oder muss ein solcher Vertrag eine holographische Signatur oder eine erweiterte elektronische Signatur tragen, um von dem Charakter des durchsetzbaren Titels zu profitieren?<\/p>\n<p>Die Meinungsverschiedenheit wurde beseitigt, als der Oberste Kassations- und Justizgerichtshof die Entscheidung \u00a0\u00fcber Berufung im Interesse des Gesetzes, bzw. die Entscheidung Nr. 23 aus der Akte Nr. 3162\/1\/2018 ausgesprochen hat, in welchen die folgenden festgestellt wurden: der Fernvertrag \u00fcber Finanzdienstleistungen, nach den Bestimmungen der Art. 8 der Regierungsverordnung Nr. 85\/2004, \u00a0ist ein durchsetzbarer Titel in der Abwesenheit der holographischen oder erweiterten elektronischen Signatur, au\u00dfer der Situation, wenn die Parteien die Unterschrift als G\u00fcltigkeitsbedingung angegeben haben.<\/p>\n<p>Unter diesen Bedingungen, Gl\u00e4ubiger die Nichtbanken sind, m\u00fcssen wissen, dass im Falle der Fernvertr\u00e4ge, wenn die f\u00e4lligen Quoten nicht bezahlt werden, k\u00f6nnen sie diese Vertr\u00e4ge direkt durchsetzen, da diese durchsetzbare Titel sind und m\u00fcssen nicht vorher vor einem Gericht mit einer Gerichtsantrag gehen um eine Gerichtsentscheidung zu bekommen, die durschsetzberer Titel ist.<\/p>\n<p>Zus\u00e4tzlich, m\u00fcssen auch die Kreditnehmer die Auswirkungen des Abschlusses eines Fernabsatzvertrags f\u00fcr Finanzdienstleistungen in Betracht ziehen, da einen einfachen Click \u00e4u\u00dferst wichtige Verpflichtungen erzeugt und die erzwungene Hinrichtung sofort gestartet sein kann, wenn die vertragliche Zahlungsfriste \u00fcberschritten werden.<\/p>\n<p>Wenn sie mehrere Informationen brauchen, k\u00f6nnen sie uns bei unseren Anwaltsb\u00fcro aus Sibiu, Spartacus Stra\u00dfe, Nr. 13A, Kreis Sibiu, am Telefon 0720291919 oder per E-mail an office@nartea.ro kontaktieren.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Dieses Problem hat verschiedene Interpretationen von verschiedenen Gerichte bekommen, Sache die eine bedeutende Wirkung hat, betreffend der legalen Wege die die Gl\u00e4ubiger benutzen k\u00f6nnen um einen Fernvertrag \u00fcber Finanzdienstleistungen in Ausf\u00fchrung zu bringen. 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