{"id":1632,"date":"2025-11-12T10:50:41","date_gmt":"2025-11-12T10:50:41","guid":{"rendered":"https:\/\/nartea.ro\/de\/?p=1632"},"modified":"2025-11-12T10:50:43","modified_gmt":"2025-11-12T10:50:43","slug":"verwahrung-und-aufteilung-des-vermogens","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/nartea.ro\/de\/2025\/11\/12\/verwahrung-und-aufteilung-des-vermogens\/","title":{"rendered":"Verwahrung und Aufteilung des Verm\u00f6gens"},"content":{"rendered":"\n<p>Das Sorgerecht ist ein Begriff, der im allgemeinen Sprachgebrauch existiert und gem\u00e4\u00df den Bestimmungen des fr\u00fcheren Familiengesetzbuches geregelt ist. Mit Inkrafttreten des neuen Zivilgesetzbuches im Jahr 2011 wird das Sorgerecht durch den Begriff der elterlichen Sorge ersetzt. Die elterliche Sorge ist im Zivilgesetzbuch in den Artikeln 483-512 geregelt. So ist die elterliche Sorge gem\u00e4\u00df Art. 483 des Zivilgesetzbuches die Gesamtheit der Rechte und Pflichten, die sowohl die Person als auch das Verm\u00f6gen des Kindes betreffen und beiden Elternteilen gleicherma\u00dfen zustehen, aber auch gem\u00e4\u00df dem Gesetz Nr. 272\/2004 \u00fcber den Schutz und die F\u00f6rderung der Rechte des Kindes.<br>Was die Aufteilung des Verm\u00f6gens betrifft, so ist dieser Vorgang eine unmittelbare Folge einer Scheidung oder einer Erbschaft. Die Aufteilung des Verm\u00f6gens im Falle einer Scheidung h\u00e4ngt von dem von den Ehegatten w\u00e4hrend der Ehe gew\u00e4hlten G\u00fcterstand ab, sodass gem\u00e4\u00df Art. 329 des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches die Ehegatten ihren G\u00fcterstand auf der Grundlage eines Ehevertrags w\u00e4hlen. In Ermangelung einer solchen Vereinbarung gilt von Rechts wegen die gesetzliche G\u00fctergemeinschaft.<\/p>\n\n\n\n<p>II. Elterliche Sorge<br>1. Arten der elterlichen Sorge<br>Die elterliche Sorge kann allein, gemeinsam rechtlich, gemeinsam physisch und gemeinsam geteilt ausge\u00fcbt werden.<br>Die elterliche Sorge ist gemeinsam, wenn sie von beiden Elternteilen ausge\u00fcbt wird, auch wenn diese getrennt oder geschieden sind, gem\u00e4\u00df den Bestimmungen des Art. 397 des Zivilgesetzbuches, oder ausschlie\u00dflich oder allein, wenn sie von einem einzigen Elternteil ausge\u00fcbt wird, der das Recht hat, allein alle Entscheidungen bez\u00fcglich des Kindes zu treffen, Art. 398 des Zivilgesetzbuches. Das Kriterium f\u00fcr die Festlegung einer bestimmten Art des Sorgerechts sind die Gr\u00fcnde, die dieser L\u00f6sung zugrunde liegen. Das ausschlie\u00dfliche Sorgerecht wird gem\u00e4\u00df Art. 36 des Gesetzes Nr. 272\/2004 nur gew\u00e4hrt, wenn triftige Gr\u00fcnde vorliegen. Als Beispiele seien einige Gr\u00fcnde genannt, aus denen das alleinige Sorgerecht gew\u00e4hrt werden kann: Unf\u00e4higkeit eines Elternteils, Missbrauch oder Vernachl\u00e4ssigung durch einen Elternteil. Ein weiteres entscheidendes Kriterium ist die Festlegung des Sorgerechts im Interesse des Kindeswohls, ein Grundprinzip, das bei allen Entscheidungen in Bezug auf Minderj\u00e4hrige gilt. Was das gemeinsame Sorgerecht und das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht betrifft, so lebt das Kind in beiden F\u00e4llen abwechselnd bei beiden Elternteilen.<\/p>\n\n\n\n<p>2.Aspekte des Verfahrens zur Erlangung des Sorgerechts<br>Die Schritte zur Erlangung des Sorgerechts sind wie folgt:<\/p>\n\n\n\n<ol start=\"2\" class=\"wp-block-list\"><\/ol>\n\n\n\n<p>Einreichung eines Antrags beim Gericht am Wohnort des Minderj\u00e4hrigen;<\/p>\n\n\n\n<p>Durchf\u00fchrung einer Sozialuntersuchung durch die Generaldirektion f\u00fcr Sozialhilfe und Kinderschutz, die die Lebensumst\u00e4nde jedes Elternteils, die Beziehung des Kindes zu den Eltern und das famili\u00e4re Umfeld sowie die F\u00e4higkeit der Eltern, f\u00fcr das Wohlergehen des Kindes zu sorgen, bewertet;<\/p>\n\n\n\n<p>Anh\u00f6rung des Kindes, das das 10. Lebensjahr vollendet hat, in Anwesenheit eines Psychologen;<\/p>\n\n\n\n<p>Entscheidung des Gerichts auf der Grundlage des Kindeswohls;<\/p>\n\n\n\n<p>III. Aufteilung des Verm\u00f6gens<br>Im Falle einer Scheidung h\u00e4ngt die Aufteilung des Verm\u00f6gens der Ehegatten von dem bei der Eheschlie\u00dfung gew\u00e4hlten oder sp\u00e4ter durch Vereinbarung der Ehegatten ge\u00e4nderten G\u00fcterstand ab<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Arten von G\u00fcterst\u00e4nden:<br>a) Gesetzliche G\u00fctergemeinschaft;<br>Die w\u00e4hrend der Ehe von den Ehegatten erworbenen Verm\u00f6genswerte gelten als gemeinsames Verm\u00f6gen (Art. 339 Zivilgesetzbuch);<br>b) G\u00fctertrennung;<br>Nach diesem G\u00fcterstand ist jeder Ehegatte alleiniger Eigent\u00fcmer der vor der Eheschlie\u00dfung erworbenen G\u00fcter sowie der in seinem eigenen Namen erworbenen G\u00fcter (Art. 360 BGB).<br>c) Vertragliche G\u00fctergemeinschaft;<br>Die Ehegatten legen bei einem Notar einvernehmlich in einer notariellen Vereinbarung fest, wie das Verm\u00f6gen gehalten werden soll.<\/li>\n\n\n\n<li>Die Aufteilung des Verm\u00f6gens Was das eigene Verm\u00f6gen betrifft, so werden geerbte, geschenkte oder vermachte Verm\u00f6genswerte, Gegenst\u00e4nde des pers\u00f6nlichen Gebrauchs, Rechte an geistigem Eigentum usw. nicht aufgeteilt. Das gemeinsame Verm\u00f6gen wird aufgeteilt, d. h. Arbeitseinkommen, Renten, Mieteinnahmen aus Verm\u00f6genswerten, gemeinsam erworbene Immobilien usw.<\/li>\n\n\n\n<li>Wie erfolgt die Aufteilung?<br>Die Aufteilung erfolgt auf zwei Wegen: auf g\u00fctlichem Wege und auf gerichtlichem Wege.<br>Auf g\u00fctlichem Wege einigen sich die Ehepartner einvernehmlich \u00fcber die Aufteilung des Verm\u00f6gens. Diese Methode ist am vorteilhaftesten, da sie schneller und kosteng\u00fcnstiger ist und Konflikte vermeidet.<br>Der gerichtliche Weg kommt zum Tragen, wenn sich die Parteien nicht einigen k\u00f6nnen.<\/li>\n<\/ol>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Sorgerecht ist ein Begriff, der im allgemeinen Sprachgebrauch existiert und gem\u00e4\u00df den Bestimmungen des fr\u00fcheren Familiengesetzbuches geregelt ist. Mit Inkrafttreten des neuen Zivilgesetzbuches im Jahr 2011 wird das Sorgerecht durch den Begriff der elterlichen Sorge ersetzt. 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