{"id":1639,"date":"2025-12-05T11:17:20","date_gmt":"2025-12-05T11:17:20","guid":{"rendered":"https:\/\/nartea.ro\/de\/?p=1639"},"modified":"2025-12-05T11:17:21","modified_gmt":"2025-12-05T11:17:21","slug":"verordnung-uber-elektronisches-geld","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/nartea.ro\/de\/2025\/12\/05\/verordnung-uber-elektronisches-geld\/","title":{"rendered":"Verordnung \u00fcber elektronisches Geld"},"content":{"rendered":"\n<p>In einem zunehmend digitalisierten Finanz\u00f6kosystem ist elektronisches Geld ein wesentlicher Bestandteil der modernen Zahlungsinfrastruktur. Seine Regulierung ist von entscheidender Bedeutung f\u00fcr den Verbraucherschutz, die Gew\u00e4hrleistung der Finanzstabilit\u00e4t und die Verhinderung von Risiken im Zusammenhang mit Geldw\u00e4sche oder Terrorismusfinanzierung.<br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>WAS IST ELEKTRONISCHES GELD?<\/strong><br>Laut Gesetz ist elektronisches Geld ein elektronisch gespeicherter Geldwert, der im Austausch f\u00fcr erhaltene Gelder ausgegeben wird und von anderen Personen als dem Emittenten als Zahlungsmittel akzeptiert wird. Elektronisches Geld hat einen regulierten und beaufsichtigten Emittenten und gilt als gesetzlich anerkanntes Zahlungsmittel, im Gegensatz zu Kryptow\u00e4hrungen, die keinen zentralen Emittenten haben, obwohl die Technologien \u00e4hnlich sein k\u00f6nnen.<br><\/p>\n\n\n\n<p><strong>REGULATORISCHER KONTEXT<\/strong><br>In Rum\u00e4nien wird der rechtliche Rahmen f\u00fcr die Ausgabe von E-Geld durch folgende Rechtsvorschriften festgelegt:<br>-Gesetz Nr. 210\/2019 \u00fcber die Ausgabe von E-Geld<br>-Verordnung Nr. 5\/2019 der Rum\u00e4nischen Nationalbank \u00fcber E-Geld-Institute.<br>Diese Rechtsakte setzen die Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2009\/110 \u00fcber den Zugang zur T\u00e4tigkeit von E-Geld-Instituten in nationales Recht um.<br>Auf europ\u00e4ischer Ebene wird die Ausgabe von E-Geld durch die Verordnung (EU) 2023\/1114 \u00fcber Krypto-Assets (MiCA) geregelt, die die Regulierung auf digitale Verm\u00f6genswerte ausweitet.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>WER KANN ELEKTRONISCHES GELD AUSGEBEN?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Gem\u00e4\u00df den gesetzlichen Bestimmungen k\u00f6nnen folgende Institutionen elektronisches Geld ausgeben:<\/p>\n\n\n\n<p>a) Kreditinstitute im Sinne von Art. 4 Abs. (1) Punkt 1 der Verordnung Nr. 575\/2013 des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 \u00fcber die Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und zur \u00c4nderung der Verordnung (EU) Nr. 648\/2012, die ihre T\u00e4tigkeit gem\u00e4\u00df der Dringlichkeitsverordnung der Regierung Nr. 99\/2006 \u00fcber Kreditinstitute und die angemessene Eigenkapitalausstattung aus\u00fcben;<br>b) E-Geld-Institute im Sinne von Art. 4 Abs. (1) Buchstabe e);<br>c) Postdienstleister, die E-Geld gem\u00e4\u00df dem geltenden nationalen Rechtsrahmen ausgeben;<br>d) die Europ\u00e4ische Zentralbank und die nationalen Zentralbanken, wenn sie nicht als W\u00e4hrungsbeh\u00f6rden oder in einer anderen Eigenschaft handeln, die die Aus\u00fcbung \u00f6ffentlicher Gewalt beinhaltet;<br>e) Mitgliedstaaten und ihre regionalen oder lokalen Beh\u00f6rden, wenn sie in ihrer Eigenschaft als \u00f6ffentliche Stellen handeln.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>MINDESTANFORDERUNGEN F\u00dcR DIE AUSGABE VON ELEKTRONISCHEM GELD<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Genehmigungsverfahren sieht strenge Anforderungen hinsichtlich des Mindestkapitals, der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung und der Eigenmittel vor, und die Unterlagen m\u00fcssen der NBR zur Bewertung vorgelegt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Jedes Unternehmen, das beabsichtigt, als E-Geld-Institut E-Geld auf dem Gebiet Rum\u00e4niens auszugeben, muss vor Aufnahme dieser T\u00e4tigkeit \u00fcber eine Zulassung verf\u00fcgen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Rum\u00e4nische Nationalbank kann nur einer rum\u00e4nischen juristischen Person, die gem\u00e4\u00df dem Gesellschaftsgesetz Nr. 31\/1990 gegr\u00fcndet wurde, ihren tats\u00e4chlichen Sitz in Rum\u00e4nien hat und mindestens einen Teil der elektronischen W\u00e4hrung in Rum\u00e4nien ausgibt, eine Genehmigung erteilen.<br>Die Rum\u00e4nische Nationalbank erteilt einer rum\u00e4nischen juristischen Person nur dann eine Zulassung, wenn aus den dem Antrag beigef\u00fcgten Informationen und Unterlagen hervorgeht, dass alle Anforderungen der einschl\u00e4gigen Vorschriften erf\u00fcllt sind und die Bewertung des vorgelegten Projekts positiv ausf\u00e4llt.<\/p>\n\n\n\n<p>E-Geld-Institute m\u00fcssen zum Zeitpunkt der Zulassung \u00fcber ein Anfangskapital in H\u00f6he von mindestens 350.000 Euro in Lei verf\u00fcgen.<\/p>\n\n\n\n<p>Elektronische Geldinstitute, die juristische Personen sind, m\u00fcssen \u00fcber eine Berufshaftpflichtversicherung oder eine andere vergleichbare Garantie verf\u00fcgen, die f\u00fcr alle Gebiete, in denen sie ihre Dienste anbieten, die Haftung f\u00fcr nicht autorisierte Zahlungsvorg\u00e4nge, f\u00fcr die Nichtausf\u00fchrung, fehlerhafte oder versp\u00e4tete Ausf\u00fchrung von Zahlungsvorg\u00e4ngen oder f\u00fcr die Nichtverwendung einer strengen Kundenauthentifizierung abdeckt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>PRAKTISCHE BEDEUTUNG F\u00dcR AUSSTELLER UND NUTZER<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr den Aussteller besteht die praktische Bedeutung darin, dass er aufsichtsrechtliche Anforderungen erf\u00fcllen, eine Zulassung einholen und Berichtspflichten und Transparenzvorschriften einhalten muss.<br>F\u00fcr den Nutzer liegt die praktische Bedeutung darin, dass es einen Rechtsrahmen gibt, der den Schutz der Interessen und die Stabilit\u00e4t der E-Geld-Institute zum Ziel hat.<br>F\u00fcr den Nutzer ist es wichtig zu \u00fcberpr\u00fcfen, ob das Institut gem\u00e4\u00df dem Gesetz\/der Verordnung zur Ausgabe von E-Geld berechtigt ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Verabschiedung der Verordnung (EU) 2023\/1114 \u00fcber Krypto-Assets (MiCA) wird neue Herausforderungen f\u00fcr E-Geld-Emittenten mit sich bringen, da ein einheitlicher Rahmen f\u00fcr digitale Verm\u00f6genswerte, einschlie\u00dflich sogenannter \u201eE-Geld-Token\u201d, geschaffen wird.<br>Es ist daher zu erwarten, dass die emittierenden Institute eine Reihe umfangreicher Anforderungen in Bezug auf Transparenz, Governance und Verbraucherschutz erf\u00fcllen m\u00fcssen.<\/p>\n\n\n\n<p>Zusammenfassend l\u00e4sst sich sagen, dass die Verordnung \u00fcber elektronisches Geld ein Pfeiler des digitalen Finanz\u00f6kosystems in Rum\u00e4nien ist.<\/p>\n\n\n\n<p>In einem Bereich, in dem sich Technologie und Gesetzgebung rasant weiterentwickeln, ist eine spezialisierte Rechtsberatung unerl\u00e4sslich, um den Erfolg und die Konformit\u00e4t jedes Fintech-Projekts sicherzustellen, da Verst\u00f6\u00dfe administrative Sanktionen, den Entzug der Zulassung oder in schweren F\u00e4llen sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>Wie man Genehmigungen erh\u00e4lt, welche Compliance- und Meldeverfahren es gibt, wie das Verh\u00e4ltnis zwischen nationaler und europ\u00e4ischer Gesetzgebung aussieht und viele weitere wichtige Informationen zum Finanz- und Fintech-Bereich erhalten Sie in unserer Anwaltskanzlei.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr weitere Informationen k\u00f6nnen Sie uns in unserer Kanzlei in Sibiu, Str. Spartacus, Nr. 13A, Jud. Sibiu, telefonisch unter der Nummer 0720.291.919 oder per E-Mail unter office@nartea.ro kontaktieren.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In einem zunehmend digitalisierten Finanz\u00f6kosystem ist elektronisches Geld ein wesentlicher Bestandteil der modernen Zahlungsinfrastruktur. Seine Regulierung ist von entscheidender Bedeutung f\u00fcr den Verbraucherschutz, die Gew\u00e4hrleistung der Finanzstabilit\u00e4t und die Verhinderung von Risiken im Zusammenhang mit Geldw\u00e4sche oder Terrorismusfinanzierung. 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