{"id":1694,"date":"2026-10-21T05:41:00","date_gmt":"2026-10-21T05:41:00","guid":{"rendered":"https:\/\/nartea.ro\/de\/?p=1694"},"modified":"2026-10-21T05:41:02","modified_gmt":"2026-10-21T05:41:02","slug":"wer-bestimmt-2026-den-steuerlichen-gebaudewert-in-rumanien-pflichten-der-eigentumer-und-bewertungsgutachten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/nartea.ro\/de\/2026\/10\/21\/wer-bestimmt-2026-den-steuerlichen-gebaudewert-in-rumanien-pflichten-der-eigentumer-und-bewertungsgutachten\/","title":{"rendered":"Wer bestimmt 2026 den steuerlichen Geb\u00e4udewert in Rum\u00e4nien? Pflichten der Eigent\u00fcmer und Bewertungsgutachten"},"content":{"rendered":"\n<p>Besitzen Sie in Rum\u00e4nien ein Gesch\u00e4ftsgeb\u00e4ude, eine Lagerhalle, B\u00fcror\u00e4ume oder eine gewerblich genutzte Wohnung? Dann stellt sich h\u00e4ufig die Frage, wer den steuerlichen Geb\u00e4udewert ermittelt, ob weiterhin ein Bewertungsgutachten erforderlich ist und wie eine fehlerhafte Steuerfestsetzung angefochten werden kann. Die geplante Reform der Immobilienbesteuerung ist von den im Jahr 2026 tats\u00e4chlich geltenden Vorschriften zu unterscheiden.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Wer setzt die Geb\u00e4udesteuer fest?<\/h1>\n\n\n\n<p>Die zust\u00e4ndige \u00f6rtliche Steuerbeh\u00f6rde setzt die Steuer nach dem rum\u00e4nischen Steuergesetzbuch und den Beschl\u00fcssen des zust\u00e4ndigen Gemeinderats fest. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Gemeinde jedes Geb\u00e4ude selbst einzeln begutachtet oder dass Eigent\u00fcmer keine Erkl\u00e4rungs- und Bewertungspflichten mehr haben. Ma\u00dfgeblich sind die gesetzlich vorgesehenen Angaben und steuerlichen Werte.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Ist 2026 noch ein Bewertungsgutachten erforderlich?<\/h1>\n\n\n\n<p>In bestimmten F\u00e4llen ja. F\u00fcr Geb\u00e4ude im Eigentum juristischer Personen sieht Art. 460 des rum\u00e4nischen Steuergesetzbuchs nach den f\u00fcr 2026 geltenden Regeln grunds\u00e4tzlich eine Aktualisierung des steuerlichen Wertes alle f\u00fcnf Jahre anhand eines Gutachtens eines zugelassenen Bewerters vor; gesetzliche Ausnahmen bleiben vorbehalten. Eine Einreichung nach der ersten Zahlungsfrist kann dazu f\u00fchren, dass die steuerliche Wirkung erst im Folgejahr eintritt. F\u00fcr nicht zu Wohnzwecken genutzte Geb\u00e4ude nat\u00fcrlicher Personen ist Art. 458 gesondert zu pr\u00fcfen. Die pauschale Behauptung, s\u00e4mtliche individuellen Gutachten seien abgeschafft, w\u00e4re unzutreffend.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Was sieht die Regierungsverordnung Nr. 16\/2022 vor?<\/h1>\n\n\n\n<p>Die Regierungsverordnung Nr. 16\/2022 entwickelte ein Modell, das sich an Richtwerten aus den Marktstudien der rum\u00e4nischen Notarkammer orientiert und durch die \u00f6rtlichen Steuerbeh\u00f6rden angewendet werden soll. Die Einf\u00fchrung wurde jedoch durch Verschiebungen und sp\u00e4tere Gesetzes\u00e4nderungen beeinflusst. Deshalb darf die urspr\u00fcngliche Reformregelung nicht ungepr\u00fcft auf das Steuerjahr 2026 \u00fcbertragen werden. Entscheidend sind die aktuell anwendbare Gesetzesfassung und der \u00f6rtliche Ratsbeschluss.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Welche Folgen hat eine unterlassene Aktualisierung?<\/h1>\n\n\n\n<p>Bei juristischen Personen kann eine vers\u00e4umte Aktualisierung unter den Voraussetzungen des Art. 460 zu einem erh\u00f6hten Steuersatz f\u00fchren. Dabei sind insbesondere die gesetzlichen Regeln zur Benachrichtigung des Steuerpflichtigen zu beachten. Vor Zahlung einer erh\u00f6hten Forderung sollten der Zeitpunkt der letzten Bewertung, die Mitteilung der Beh\u00f6rde, m\u00f6gliche Ausnahmen und die Berechnung \u00fcberpr\u00fcft werden.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Was k\u00f6nnen Sie bei einer fehlerhaften Steuerfestsetzung tun?<\/h1>\n\n\n\n<p>Fehler k\u00f6nnen die Geb\u00e4udefl\u00e4che, die Nutzungsart, den Eigent\u00fcmer, das Bezugsjahr, den steuerlichen Wert oder den \u00f6rtlichen Steuersatz betreffen. Zun\u00e4chst sollten der Steuerbescheid und seine Berechnungsgrundlagen angefordert und mit den Eigentumsunterlagen sowie den abgegebenen Erkl\u00e4rungen verglichen werden. Anschlie\u00dfend kommen eine Berichtigung der Steuerdaten oder ein Rechtsbehelf in Betracht. F\u00fcr steuerrechtliche Einspr\u00fcche gilt grunds\u00e4tzlich eine Frist von 45 Tagen ab Bekanntgabe, vorbehaltlich der besonderen Regeln der Steuerverfahrensordnung.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Die Bewertung kommunaler Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde ist etwas anderes<\/h1>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Verm\u00f6genswerte \u00f6ffentlicher Einrichtungen gilt ein eigenst\u00e4ndiger Rechtsrahmen, insbesondere die Regierungsverordnung Nr. 81\/2003 \u00fcber die Neubewertung des Anlageverm\u00f6gens. Die bilanzielle Neubewertung \u00f6ffentlicher Grundst\u00fccke und Geb\u00e4ude durch eine eingesetzte Kommission oder zugelassene Sachverst\u00e4ndige ist nicht mit der Besteuerung privater Immobilien gleichzusetzen.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Und bei Gerichtsverfahren oder Zwangsvollstreckungen?<\/h1>\n\n\n\n<p>Sachverst\u00e4ndigengutachten in gerichtlichen Verfahren oder Bewertungen im Rahmen einer Immobilienzwangsvollstreckung unterliegen besonderen Verfahrensvorschriften. Ein solcher Wert ersetzt nicht automatisch den steuerlichen Wert bei der Gemeinde.<\/p>\n\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Wie kann NARTEA &amp; PARTNERS Sie unterst\u00fctzen?<\/h1>\n\n\n\n<p>Eine fr\u00fchzeitige rechtliche Pr\u00fcfung kann unn\u00f6tige Gutachterkosten und fehlerhafte Steuerforderungen vermeiden. Wir unterst\u00fctzen Sie insbesondere bei:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>der Pr\u00fcfung der steuerlichen Einordnung und der Pflichten privater oder gewerblicher Eigent\u00fcmer;<\/li>\n\n\n\n<li>der Analyse von Steuerbescheiden, Mitteilungen, Gutachten und Eigentumsnachweisen;<\/li>\n\n\n\n<li>der Kl\u00e4rung, ob eine neue Bewertung erforderlich ist und welche Fristen gelten;<\/li>\n\n\n\n<li>Antr\u00e4gen auf Berichtigung der kommunalen Steuerdaten;<\/li>\n\n\n\n<li>der Erstellung von Rechtsbehelfen und der Vertretung gegen\u00fcber Beh\u00f6rden und Gerichten.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>Entscheidend sind jeweils das Steuerjahr, die Geb\u00e4udeart, die Person des Eigent\u00fcmers und die beh\u00f6rdlichen Unterlagen. Durch eine gezielte Pr\u00fcfung l\u00e4sst sich feststellen, ob ein Bewertungsfehler, eine fehlerhafte Einstufung oder ein rechtswidriger Steuerbescheid vorliegt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>F\u00fcr weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verf\u00fcgung. Kontaktieren Sie uns telefonisch unter +40 720 291 919 oder \u00fcber den Kontaktbereich auf www.nartea.ro.<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Besitzen Sie in Rum\u00e4nien ein Gesch\u00e4ftsgeb\u00e4ude, eine Lagerhalle, B\u00fcror\u00e4ume oder eine gewerblich genutzte Wohnung? Dann stellt sich h\u00e4ufig die Frage, wer den steuerlichen Geb\u00e4udewert ermittelt, ob weiterhin ein Bewertungsgutachten erforderlich ist und wie eine fehlerhafte Steuerfestsetzung angefochten werden kann. Die geplante Reform der Immobilienbesteuerung ist von den im Jahr 2026 tats\u00e4chlich geltenden Vorschriften zu unterscheiden. 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