Ein Treuhandverhältnis zwischen zwei oder mehreren Personen liegt dann vor, wenn ein oder mehrere Treugeber vorhandene oder zukünftige Realrechte, Forderungen, Garantien, andere entgeltliche Rechte oder volle Rechtsmacht an einem oder mehreren Treunehmer für genaue Verwaltungszwecke abgibt.

Für eine solche Operation ist Abschluss eines notariellen Vertrages und Eintragung beim zuständigen Finanzamt, wie z. B. Elektronisches Archiv oder Handelsregister, notwendig.

Ein Treuhandverhältnis wird für verschiedene Zwecke verwendet: für Verwaltung des Pension- und Versicherungsfond, Verwaltung der Erbschaft, Schutz der Unzurechnungsfähigen.

Üblicherweise sind die Parteien eines Treuhandverhältnisses:

  • Treugeber – jede natürliche oder juristische Person
  • Treunehmer – Investment-, Versicherungs- oder Wiederversicherungsgesellschaften, Notare und Rechtsanwälte
  • Empfänger – dritte Person (es kann der Treugeber oder der Treunehmer sein).

Das Treuhandverhältnis wird von den Parteien durch einen Vertrag oder durch ein Gesetz bestimmt.
Für weitere Informationen  kontaktieren Sie die Nartea & Partners Rechtsanwälte per Telefon, E-Mail oder Online-Formular.

Nartea - 2020