Unsere Rechtsanwälte beraten Sie ganzheitlich zur Gründung einer Zweigniederlassung in Rumänien und unterstützen Sie erfolgreich und umgehend  bei der Registrierung und Gründung der Gesellschaft.

Die Zweigniederlassung kann eine Möglichkeit für die Erweiterung der Hauptgesellschaft sein, aber sie hat keine eigene Rechtspersönlichkeit und ist von der Hauptgesellschaft völlig abhängig. Die Zweigniederlassung soll als einfacher Bestandteil der Gesellschaft betrachtet werden. Die Anwälte  NARTEA & PARTNERS, die durch Zuverlässigkeit, Schnelligkeit und Professionalität sich unterscheiden, werden Ihnen die erforderlichen Dienstleistungen für die erfolgreiche Gründung und Eintragung einer Zweigniederlassung zur Verfügung stellen.

Die erforderlichen Dokumente für die Eintragung einer Zweigniederlassung mit Sitz in Rumänien, die Sie dem NARTEA & PARTNERS Team zur Verfügung dem stellen sollen sind:

  1. Personalausweis/Reisepass der Aktionäre – Kopie
  2. Beweis des Sozialsitzes (Mietvertrag/Untervermietung/Verleihvertrag usw) – Kopie
  3. Inhabervereinigung
  4. Einigung der Nachbarn (wo notwendig ist)
  5. Unterschriftsprobe

Für weitere Informationen kontaktieren Sie die  NARTEA & PARTNERS Rechtsanwälte oder durch das Online-Kontaktformular!

Nartea - 2020