Unsere Rechtsanwälte beraten Sie ganzheitlich zur Gründung einer Stiftung in Rumänien und unterstützen Sie erfolgreich und umgehend bei der Registrierung und Gründung der Stiftung.
Die Stiftungen haben eine spezielle Rechtsnatur, unterschiedlich von Gemeinschaften und Gesellschaften. Eine Stiftung kann von einer oder mehreren Personen gegründet werden und ihr Vermögen ist zur Erreichung eines Ziels von allgemeinen oder gemeinschaftlichen Interessen vorgesehen.
Für die Stiftungsgründung soll das ursprüngliche Patrimonium Zahlungsmittel oder Güter umfassen, die den Wert äquivalent der 100 Mindestlöhnen haben sollen.
Das professionelle Team NARTEA & PARTNERS bietet Ihnen den Vorteil der Erfahrung in Gründung der Gesellschaften von jeder laut Gesetz 31/1990 vorgesehenen Rechtsform, Stiftungen und Gemeinschaften, aber auch der Schnelligkeit um viel Zeit zu sparen, die normalerweise für Gründung einer Stiftung erforderlich wäre.