Unsere Rechtsanwälte beraten Sie ganzheitlich zur Gründung einer GmbH in Rumänien (rumänisch: SRL) und unterstützen Sie erfolgreich und umgehend bei der Registrierung und Gründung der Gesellschaft .
Weil die Gründung einer Gesellschaft viel Zeit und investierte Ressourcen erfordert, helfen Ihnen die Nartea & Partners Rechtsanwälte mit langjähriger und umfassender Erfahrung bei den erforderlichen Schritten für die Gesellschaftsgründung:
- Die Festlegung eines Hauptgegenstandes und mehreren Nebengegenstande
- Die Wahl der Rechtsform:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung, mit erforderlichem Stammkapital von 200 lei, das der Anteil den Gesellschafter verhältnismäßig verteilt wird.
- Die Festlegung des Hauptsitzes. Um einen Hauptsitz festzulegen, ist ein Leihvertrag oder Mietvertrag erforderlich. Falls der Sitz in einer Immobilie des Eigentümers festgelegt ist, ist eine Kopie des Eigentumstitels erforderlich.
- Abschluss eines Gründungsakts. Ein Gründungsakt umfasst:
- Der Hauptgegenstand
- Nebengegenstände
- Bezeichnung der Gesellschaft
- Name der Gesellschaftsgründer und von jedem gehaltener Kapitalanteil
- Name des/der Geschäftsführer
- Erklärung auf eigener Verantwortung der Gesellschaftgründer und Geschäftsführer, die die Erfüllung der gesetzlichen Bedingungen bestätigt.
- Einzahlung von Sozialskapital auf die Bank, laut einem speziellen Bankformular
- Die Unterschriftsprobe – der Geschäftsführer wird vor einem Notar oder Anwalt die Unterschriftsprobe geben. Der Geschäftsführer wird vor einem Anwalt oder Notar unterschreiben, seine Unterschrift wird die “Unterschriftsprobe” sein.
- Einreichung des Dossiers bei Amt für das Handelsregister
- Ausstellung und Behebung des Feststellungszertifikats, die Resolution des Direktors des Amtes für Handelsregister und des Eintragungszertifikates der Gesellschaft.
- Das Verfahren vor der öffentlichen Finanzverwaltung
Für weitere Informationen kontaktieren Sie die NARTEA & PARTNERS Rechtsanwälte oder durch das Online-Kontaktformular !