Unsere Rechtsanwälte beraten Sie ganzheitlich zur Gründung einer Tochtergesellschaft in Rumänien und unterstützen Sie erfolgreich und umgehend bei der Registrierung und Gründung der Gesellschaft .
Als Rechtsform hat die Tochtergesellschaft ein eigenes Vermögen, eigene Persönlichkeit, aber den gleichen Status wie ihre Muttergesellschaft oder Stiftung, die diese Filiale gegründet haben, von denen sie abhängig ist.
Die Rechtsnatur der Tochtergesellschaft wurde durch das geänderte Gesetz Nr. 31/1990 und Gesetz Nr. 26/1990 bestimmt und reglementiert. Die Anwälte NARTEA & PARTNERS werden Ihnen bei Einreichung der allen erforderlichen Akten assistieren und können das Eintragungs- und Gründungsverfahren für eine Tochtergesellschaft erleichtern.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie die NARTEA & PARTNERS Rechtsanwälte!