Unsere Rechtsanwälte beraten Sie ganzheitlich zur Gründung eines Verbands in Rumänien und unterstützen Sie erfolgreich und umgehend  bei der Registrierung und Gründung des Verbands.

Die natürlichen und juristischen Personen, die Tätigkeiten von allgemeinen oder gemeinschaftlichen Interessen oder ggf. in ihren persönlichen unentgeltlichen Interessen entwickeln, können Verbände gründen.

Der Verband ist von drei oder mehreren Personen gegründet, die aufgrund einer Vereinigung mit materiellen Ressourcen, Kenntnissen oder Arbeitsleistungen zur Entwicklung der Tätigkeiten von allgemeinen, gemeinschaftlichen oder persönlichen unentgeltlichen Interessen ohne Erstattungsrecht beitragen.

Der Verband bekommt Rechtspersönlichkeiten durch Eintragung im Register der Verbände und Stiftungen bei Gerichtskanzlei aus dem Bezirk des Sitzes. Das entgeltliche Aktiv des Verbandes beträgt mindestens ein brutto Mindestlohn und ist von Geld- und Naturbeiträgen der Partner gebildet.

Das Team NARTEA & PARTNERS wird Ihnen Assistenz und Vertretung bei Verbandsgründung umgehend und erfolgreich anbieten.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie die  NARTEA & PARTNERS Rechtsanwälte oder durch das Online-Kontaktformular!

Nartea - 2020