Fiskalische Vertretung
Laut dem Fiskalischen Gesetzbuch “Die steuerpflichtigen Personen mit dem Sitz im Ausland, welche Operationen durchführen, wobei die Steuer abgezogen in Rumänien werden kann, haben das Recht einen fiskalischen Vertreter für diese Operationen zu beantragen“.
Der fiskalische Vertreter handelt im Namen der Person, die Ihn beauftragt hat, und vertritt deren Interessen auf dem jeweiligen Gebiet auf welches sich diese wirtschaftliche Handlung basiert. Der gesetzliche Vertreter ist bevollmächtigt, Firmenkäufe, Einführungen, Lieferungen und Bereitstellungen durchzuführen.
Sie werden sich an den Dienstleistungen unseres Teams von den Anwälten der NARTEA & PARTNERS Kanzlei erfreuen, dass auf dem Gebiet von fiskalischer Vertretung, solide Kenntnisse des fiskalischen Systems und des fiskalischen Verfahrens besitzt.