Durch Fusion werden zwei oder mehrere Gesellschaften die Übergabe der Vermögenselemente und Verbindlichkeiten zu einer Gesellschaft oder die Gründung einer neuen Gesellschaft entscheiden, um das Gewerbe zu kommassieren. Die Fusion ist durch Eingliederung einer oder mehreren Gesellschaften durch Zusammenlegung von zwei oder mehreren Gesellschaften durchgeführt.
Die Aufteilung ist durch die vollständige Teilung der Vermögenselemente und Verbindlichkeiten einer Gesellschaft, die ihren Bestand aufgibt, zwischen zwei oder mehrere vorhandenen oder entstehende Gesellschaften durchgeführt.
Die bei der Fusion teilnehmenden Gesellschaften sollen ein Fusionsprojekt verfassen, dass mehrere Elemente enthalten soll, wie:
- Rechtsform, Bezeichnung und Sitz der bei Fusion teilnehmender Gesellschaften;
- Begründung und Bedingungen der Fusion;
- Bedingungen für Zuordnung der Aktien und Sozialteile.
Das vom Delegatrichter beglaubigte Fusionsprojekt wird am Handelsregisteramt eingereicht und in Staatsgesetzblatt veröffentlicht. Eine Fusion stellt eine Kombination dar, die eine wirtschaftliche Einheit von zwei oder mehreren unabhängigen Einheiten entwickelt. Das Führungspersonal der teilnehmenden Gesellschaften billigt diese Anordnung.
Ein Erwerb setzt das gleiche Ergebnis voraus, aber die Geschäftsführung eines oder mehreren Teilnehmer kann dieser Änderung entgegensetzen, und das Verfahren kann in diesem Falle schwierig sein.
Es gibt zwei Möglichkeiten für den Aktienerwerb in einer rumänischen Gesellschaft:
- Aktieneinkauf / Einkauf der vonhandenen Sozialteile oder die Vermehrung des Sozialkapitals;
- Übergabe der Aktiven und Geschäften.
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