Die gerichtliche Reorganisation und der Bankrott sind Verfahren im Hinblick auf Schuldendeckung, im Falle der Insolvenz, durch Reorganisation des Geschäftsbetriebs, Güterliquidierung von Schuldnersvermögen bis Schuldenlöschung ausgeführt.
Die gerichtliche Reorganisation und der Bankrott ist allen Händler anwendbar – Gesellschaften, physischen Personen, die individuelles Geschäft haben oder in einer Familiengemeinschaft mitarbeiten, genossenschaftliche Organisationen – die in Insolvenz geraten sind, aber auch landwirtschaftliche Gesellschaften oder jede andere juristische Personen des Privatrechts, die wirtschaftliche Tätigkeiten betreiben.
Die Reorganisation ist aufgrund eines Plans durchgeführt – Reorganisation des Geschäftsbetriebs oder Güterliquidierung von Schuldnervermögen. Dieser Plan ist von Teilnehmern vorgeschlagen, veröffentlicht, von Gläubigern abgestimmt und von Arbeitsrichter bestätigt. Bei Planerstellung ist der maximale Zeitraum von 3 Jahren für die Planausführung zu beachten, der ab dem Datum der Planbestätigung zu laufen beginnt, aber auch den Grundsatz der Gleichbehandlung der Gläubiger derselben Kategorie.
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