Die Aufnahme eines Kredits ist für die meisten von uns eine der wichtigsten finanziellen Entscheidungen. Der Erwerb einer Immobilie, der Aufbau eines Unternehmens oder die Finanzierung persönlicher Projekte bedeuten in den meisten Fällen, eine langfristige Verpflichtung einzugehen, die auf dem Vertrauen beruht, dass die Regeln des Bankenmarktes eingehalten werden und dass der angewandte Zinssatz das Ergebnis objektiver wirtschaftlicher Mechanismen ist.
Doch was geschieht, wenn der Verdacht besteht, dass diese Mechanismen nicht ausschließlich auf der Grundlage der Marktregeln funktioniert haben, sondern durch wettbewerbsrechtswidrige Praktiken beeinflusst wurden?
In einer solchen Situation geht es nicht mehr nur um die Erhöhung einer monatlichen Rate. Es stellen sich Fragen hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Verhaltens bestimmter Marktteilnehmer und unter bestimmten Umständen hinsichtlich des Rechts von Verbrauchern oder Unternehmen, Ersatz für den erlittenen Schaden zu verlangen.
Was ist eigentlich der ROBOR und warum beeinflusst er die Kreditkosten?
ROBOR (Romanian Interbank Offer Rate) ist der durchschnittliche Zinssatz, zu dem Kreditinstitute bereit sind, sich auf dem Interbankenmarkt gegenseitig Geld zu leihen. Bei den meisten in Rumänien abgeschlossenen variabel verzinslichen Krediten ist der ROBOR einer der Faktoren, die zur Ermittlung der Gesamtfinanzierungskosten herangezogen werden.
Die Formel ist im Wesentlichen einfach:
Kreditzins = feste Marge der Bank + ROBOR-Index.
Beträgt die vertragliche Marge also 3 % und der ROBOR 5 %, so beläuft sich der vom Kunden zu zahlende Jahreszins auf 8 %.
Daraus ergibt sich ein wesentlicher Aspekt: Jede Änderung des ROBOR-Index wirkt sich direkt auf die von den Kreditnehmern zu zahlenden Raten aus.
Warum schwankt der ROBOR?
Normalerweise wird die Entwicklung des ROBOR von wirtschaftlichen Faktoren beeinflusst, wie zum Beispiel:
- der Inflationsrate;
- der Geldpolitik der Rumänischen Nationalbank;
- der im Bankensystem vorhandenen Liquidität;
- der Geldnachfrage und dem Geldangebot;
- dem innen- und außenwirtschaftlichen Umfeld.
Diese Schwankungen sind in einer Marktwirtschaft ganz natürlich. Probleme entstehen jedoch, wenn es Anzeichen dafür gibt, dass die Entwicklung bestimmter Finanzindikatoren durch den Austausch von Informationen oder andere Formen der Abstimmung zwischen Wettbewerbern beeinflusst werden könnte, die mit den Wettbewerbsregeln unvereinbar sind.
Was versteht man unter einer wettbewerbswidrigen Praxis?
Das Wettbewerbsrecht basiert auf einem Grundprinzip: Jedes Unternehmen muss sein wirtschaftliches Verhalten unabhängig festlegen. Das Wettbewerbsgesetz Nr. 21/1996 verbietet Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs auf dem Markt bezwecken oder bewirken. Diese Regel dient nicht nur dem Schutz der Wettbewerber, sondern auch dem der Verbraucher, die von Preisen und Konditionen profitieren sollen, die aus einem echten Wettbewerb resultieren. Im Bankensektor ist die Einhaltung dieser Grundsätze umso wichtiger, als Millionen von Kreditverträgen von den bei der Zinsberechnung verwendeten Kennzahlen abhängen.
Was sagt das europäische Recht dazu?
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat wiederholt entschieden, dass der Austausch sensibler Informationen zwischen Wettbewerbern eine verbotene abgestimmte Verhaltensweise darstellen kann, wenn er geeignet ist, die Unsicherheit hinsichtlich des künftigen Verhaltens der Marktteilnehmer zu verringern.
In der Rechtssache T-Mobile Netherlands stellte der EuGH fest, dass nicht einmal das Vorliegen einer formellen Vereinbarung immer erforderlich ist, um einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht festzustellen. Dieser Grundsatz gilt für alle Wirtschaftssektoren, einschließlich des Finanzdienstleistungsmarktes.
Kann jede Person Schadenersatz erhalten, wenn Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vorliegen?
Nein. Dies ist einer der wichtigsten Aspekte und zugleich einer der in der Öffentlichkeit am wenigsten erläuterten. Das Vorliegen einer Untersuchung oder sogar einer gegen ein Unternehmen verhängten Sanktion bedeutet nicht automatisch, dass jeder Kunde Anspruch auf Schadensersatz hat.
Jede Person muss Folgendes nachweisen:
- das Vorliegen eines Schadens;
- das Vorliegen eines Kausalzusammenhangs zwischen dem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und dem erlittenen Schaden;
- das Ausmaß des Schadens.
Mit anderen Worten: Das Gericht spricht nicht automatisch Schadenersatz zu. Jeder Fall muss individuell geprüft werden.
Welcher Schadenersatz kann geltend gemacht werden?
Gemäß der Dringlichkeitsverordnung Nr. 170/2020 über Schadensersatzklagen wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht hat die geschädigte Person Anspruch auf vollständigen Ersatz des Schadens.
Dies kann Folgendes umfassen:
- den tatsächlich erlittenen Verlust;
- den entgangenen Gewinn;
- die auf den Schaden entfallenden Zinsen.
Ziel des Gesetzes ist es, die geschädigte Person so weit wie möglich in die Lage zurückzuversetzen, in der sie sich befunden hätte, wenn der Verstoß gegen die Wettbewerbsvorschriften nicht stattgefunden hätte.
Wie wird das Vorliegen eines Schadens nachgewiesen?
Dies ist in der Regel der schwierigste Schritt.
Die Analyse erfordert die Prüfung einer Vielzahl von Faktoren, darunter:
- der Kreditvertrag;
- die Laufzeit des Kredits;
- die Art und Weise der Zinsberechnung;
- die Entwicklung des verwendeten Index;
- die relevanten Bankunterlagen;
- die konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls.
In vielen Fällen ist es erforderlich, die rechtlichen Argumente mit wirtschaftlichen und finanziellen Analysen zu untermauern. Genau aus diesem Grund reicht das bloße Vorliegen eines variabel verzinslichen Kredits nicht aus, um eine Schadensersatzklage zu erheben.
Warum ist eine rechtliche Analyse vor Einleitung des Verfahrens wichtig?
Eine vor Einleitung eines Rechtsstreits durchgeführte Bewertung kann unnötige Kosten vermeiden und von Anfang an klären, ob die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind.
In der Praxis zielt diese Analyse unter anderem darauf ab:
- die Ermittlung der anwendbaren Rechtsgrundlage;
- die Überprüfung des Vorliegens eines ersatzfähigen Schadens;
- die Bewertung der verfügbaren Beweismittel;
- Festlegung der Prozessstrategie;
- Einschätzung der tatsächlichen Erfolgsaussichten.
Rechtsstreitigkeiten aufgrund von Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht zählen zu den komplexesten Kategorien zivil- und handelsrechtlicher Streitigkeiten. Sie erfordern Kenntnisse sowohl im Wettbewerbsrecht, im Bankrecht und im Europarecht als auch in den wirtschaftlichen Mechanismen, die dem Funktionieren des Marktes zugrunde liegen.
Das Team von Nartea & Asociații bietet umfassende rechtliche Unterstützung für natürliche und juristische Personen, die der Ansicht sind, durch wettbewerbswidrige Praktiken geschädigt worden zu sein. Jeder Fall wird individuell geprüft, und unsere Empfehlungen werden ausschließlich nach Prüfung der Unterlagen und der Besonderheiten des jeweiligen Sachverhalts formuliert.
Der Finanzdienstleistungsmarkt funktioniert nur dann ordnungsgemäß, wenn die Marktteilnehmer die Wettbewerbsregeln und die Grundsätze der Transparenz einhalten. Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass diese Regeln verletzt wurden, stehen den Geschädigten rechtliche Mechanismen zur Verfügung, mit denen sie Schadenersatz geltend machen können.
Wenn Sie einen Kreditvertrag haben und wissen möchten, ob Ihre Situation die Einleitung einer Schadensersatzklage rechtfertigt, können wir Ihnen eine umfassende rechtliche Analyse anbieten, die auf die konkreten Umstände Ihres Falles zugeschnitten ist und darauf abzielt, die wirksamsten rechtlichen Lösungen zu ermitteln.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter der Telefonnummer 0720291919 oder per E-Mail unter [email protected].
