Der neue Gesetzentwurf bezüglich außerstädtischen Ackerländern, die von physischen Personen verkauft/gekauft sind, reglementiert die Errichtung eines Amtes für Verwaltung des Grundstücksmarktes und stellt folgende Bedingungen für Trasaktionen mit außerstädtischen Ackerländern:
- Der Kauf und Verkauf von Grundstücken, die auf der Fläche von 10 km von der rumänischen Grenze befinden, kann nur mit der Zustimmung/Avis vom Verteidigungsministerium getätigt werden. Kauf/Verkauf von Grundstücken, die auf Gebiete mit archäologischen Potential befinden, benötigen die Zustimmung vom Kutusministerium
- Die Eigentumsfläche einer physischen Person soll nicht 100 ha überschreiten
- Für Kauf von einem außerstädtischen Ackerland soll die physische Person mínimum 5 Jahre Erfahrung in diesem Bereich haben. Diese Erfahrung und die agrarwissenschaftlichen Kennstnisse sind durch Beweisunterlagen zu belegen
- Die Personen, die Ackerländer im Eigentum haben, gemäß den methodologischen Vorschriften, sollen die Verarbeitung des Ackerlandes beweisen
- Die Erfüllung von Bedingungen für Kauf/Verkauf werden von AARPF (Amt für Verwaltung des Grundstücksmarktes), das gegründet wird, geprüft werden
- Der Verkauf von außerstädtischen Ackerländer soll nur unter Einhaltung des Vorkauftsrechts getätigt werden
- Die neue Vorschriften sind sowohl den rumänischen Staatsbürger, alch auch den Bürger der EU-Mitgliedsstaaten anwendbar
- Der Gesetzentwurf vorsieht neue Strafen für Zerstörung der Bewasserungsinfrastruktur und der Grundstücksverbesserungen.
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