Wie werden die Mieteinnahmen im Jahr 2024 besteuert?

Ein großer Teil der rumänischen Staatsbürger kauft Häuser, um sie später zu vermieten und so eine zusätzliche Einkommensquelle zu erschließen. Es sollte nicht übersehen werden, dass diese Einkünfte nicht von der Steuerzahlung und der Meldung an die nationale Finanzverwaltung befreit sind.

Das GEO 115/2023 hat zahlreiche steuerliche Änderungen mit sich gebracht, die auch Einkünfte betreffen, die eine natürliche Person aus der Nutzungsüberlassung von Immobilien erzielt, mit Ausnahme der Vermietung von landwirtschaftlichen Grundstücken und der Vermietung von Zimmern in Privatwohnungen zu touristischen Zwecken.

Die wichtigsten Steueränderungen, die sich auf die Mieteinnahmen auswirken, sind folgende:

  • Bei der Berechnung der Steuer auf Mieteinnahmen wird ein Pauschalsatz von 20 % abgezogen;
  • Einkünfte aus Vermietung werden nicht mehr unter der Rubrik Einkommen aus selbständiger Tätigkeit im Realsystem erfasst. Somit wird es nicht mehr möglich sein, das Realsystem anzuwenden und bestimmte Ausgaben abzuziehen, wie es bisher der Fall war. Nur der Satz von 20 % kann vom Einkommen abgezogen werden;
  • Die Mieteinnahmen für 2024 werden mit 10 % besteuert, nach Abzug des Pauschalsatzes von 20 %;
  • Wenn der Vermieter eine natürliche Person und der Mieter eine juristische Person ist, wird die Steuer monatlich von der juristischen Person als Mieter erklärt und bezahlt;
  • Die Verpflichtung, Mietverträge innerhalb von 30 Tagen nach ihrem Abschluss bei der ANAF zu registrieren, wird beibehalten. Die C168-Meldung wird vervollständigt und auch in die Einzelmeldung aufgenommen.

Im Jahr 2023 würden natürliche Personen, die mehr als fünf Mietverträge abgeschlossen haben, diese steuerlich als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit einstufen, mit der Verpflichtung, Steuerunterlagen zu erstellen, und könnten bestimmte Ausgaben für die Ermittlung der geschuldeten Steuer abziehen. Diese Regelung wurde abgeschafft, und die Steuer von 10 % gilt nun nach Abzug des Satzes von 20 %, ohne dass diese Ausgaben nachgewiesen werden müssen.

Die Steuer wird also wie folgt berechnet:

Bruttomieteinnahmen: 500 EURO (Mietwert) x 12 Monate = 6.000 EURO

Auf die Bruttoeinnahmen wird ein Pauschalsatz von 20% angewandt: 6.000 EURO – 1.200 EURO = 4.800 EURO

Dann wird ein Steuersatz von 10% angewandt: 10% x 4.800 = 480 EURO (fällige Steuer)

Die Steuer auf Mieteinnahmen ist von natürlichen Personen auf der Grundlage der bei der ANAF eingereichten einzigen Steuererklärung bis zum 25. Mai des Jahres zu entrichten, das auf das Jahr folgt, in dem die Einnahmen erzielt wurden.

Für den Pflichtbeitrag zur CASS (soziale Krankenversicherung) wurden drei Höchstgrenzen festgelegt: 6, 12 und 24 Bruttomindestlöhne. Wenn also die Mieteinnahmen 6 Bruttomindestlöhne übersteigen, ist die CASS (10 %) fällig und wird auf die 6-, 12- oder 24-Lohngrenze angewandt.

Für weitere Informationen und steuerliche Neuigkeiten steht Ihnen unser Anwaltsteam gerne zur Verfügung.

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Nartea - 2020