Das Verfahren zur Erlangung einer Schutzanordnung ist in Rumänien durch das Gesetz Nr. 217/2003 über häusliche Gewalt und seit dem 31. August 2024 durch das Gesetz Nr. 26/2024 für Fälle von Gewalt, die nicht unter das Gesetz 217/2003 fallen, geregelt. Die Schutzanordnung dient dem Schutz der Opfer vor den Tätern und kann je nach Dringlichkeit der Situation sowohl von der Polizei als auch vom Gericht erlassen werden.
Arten von Schutzanordnungen
- Vorläufige Schutzanordnung
Diese wird von der Polizei für einen kurzen Zeitraum von 5 Tagen (120 Stunden) erlassen, wenn eine unmittelbare Gefahr für das Leben, die körperliche oder geistige Unversehrtheit oder die Freiheit des Opfers festgestellt wird. Der Polizeibeamte füllt ein Formular zur Risikobewertung aus und ist nach Erlass der Anordnung verpflichtet, den Täter zu informieren und die Einhaltung der Maßnahmen zu überwachen. Wenn keine Dringlichkeit vorliegt, kann das Opfer einen Antrag direkt beim Gericht stellen. - Langfristige Schutzanordnung
Diese kann vom Gericht für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten erlassen werden. Der Antrag wird beim Gericht am Wohnort oder Aufenthaltsort des Opfers gestellt und kann vom Opfer, seinem gesetzlichen Vertreter, einem Staatsanwalt oder anderen Behörden und Sozialdiensten, die für den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt zuständig sind, gestellt werden.
Definition von Gewalt
Gemäß Gesetz 217/2003 umfasst häusliche Gewalt jede vorsätzliche Handlung physischer, sexueller, psychischer, wirtschaftlicher, sozialer, spiritueller oder cybernetischer Art, die zwischen Familienmitgliedern, Ehepartnern, ehemaligen Ehepartnern oder Partnern stattfindet, unabhängig davon, ob diese zusammen gelebt haben.
Das Gesetz 26/2024 erweitert die Möglichkeit einer Schutzanordnung auch auf Fälle von Gewalt, die nicht in den häuslichen Bereich fallen, und bietet denselben Schutz für bis zu 12 Monate auch anderen Personengruppen, zwischen denen keine Verwandtschaftsbeziehung besteht.
Durch die Schutzanordnung angeordnete Maßnahmen
Das Gericht oder die Polizei kann Folgendes anordnen:
- die vorübergehende Räumung des Täters aus der Wohnung;
- die Rückkehr des Opfers und der Kinder in die Wohnung;
- die Verpflichtung des Täters, einen Mindestabstand zum Opfer, zu Familienmitgliedern oder zu Orten, die das Opfer häufig aufsucht, einzuhalten;
- das Verbot des Kontakts und des Aufenthalts in bestimmten Gebieten;
- die Verpflichtung zum Tragen eines elektronischen Überwachungsgeräts;
- die Herausgabe der Waffen, die sich im Besitz des Täters befinden.
Gerichtliches Verfahren
Der Antrag wird im Eilverfahren in der Kammer unter obligatorischer Teilnahme des Staatsanwalts und des Rechtsbeistands verhandelt. In besonders dringenden Fällen kann das Gericht die Anordnung noch am selben Tag ohne Ladung der Parteien erlassen. Die Entscheidung ist sofort vollstreckbar und wird unter Aufsicht der Polizei vollstreckt.
Ein Verstoß gegen die Anordnung stellt eine Straftat dar und wird mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren geahndet. Nach Ablauf der Frist kann das Opfer eine neue Anordnung beantragen, wenn die Gefahr weiterhin besteht. Die Entscheidung kann nur innerhalb von 3 Tagen mit einer Berufung angefochten werden.
In der Praxis sind die korrekte Formulierung des Antrags und die Beweisführung entscheidend für die rasche Erlangung der Schutzanordnung, weshalb eine spezialisierte Rechtsberatung nach wie vor unerlässlich ist.
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