Neue Rechtsvorschriften für Opfer von Online-Gewalt

Die Online-Umgebung, die sich zu einer Art Wildwest entwickelt hat, ist die Folge des freien und bedingungslosen Zugangs der Nutzer, aber auch der massiven Welle neuer Anhänger, die sich dafür entscheiden, Nutznießer von Anwendungen zu werden, und schafft an der digitalen Schnittstelle ein Umfeld, das nicht nur für Cyberangriffe anfällig ist, sondern auch für Missbrauch, der sich in jeder Form manifestiert. Wenn Sie sich in einer Situation der oben beschriebenen Art oder in einer ähnlichen Situation befinden oder als Nutznießer diese Informationen für notwendig erachten, wird dieser Artikel versuchen, Ihnen einen kleinen Leitfaden an die Hand zu geben, der Ihnen hilft, die wichtigsten verwendeten Begriffe zu verstehen, das richtige Verständnis der Begriffe zu erlangen, wie Sie sich verhalten sollen, welches rechtliche Instrument Sie nutzen können und schließlich, welche Sanktionen gegen den Missbraucher verhängt werden.

Das Gesetz über Schutzanordnungen (Protection Order Act) 26/2024, nach dem eine Person, die Opfer von Online-Mobbing ist, eine Schutzanordnung gegen ihren Täter erwirken kann, bringt eine bemerkenswerte Neuerung mit sich.

Die gesetzlichen Bestimmungen gelten, wenn es sich um Online-Belästigung, Online-Hassbotschaften, Online-Stalking, Online-Drohungen, die nicht einvernehmliche Veröffentlichung intimer Informationen und grafischer Inhalte, den unrechtmäßigen Zugang zu privater Kommunikation und Daten sowie jede andere Form des Missbrauchs von Informations- und Kommunikationstechnologien mit dem Ziel handelt, das Opfer zu demütigen, zu verängstigen oder zum Schweigen zu bringen”.

 

Definition der Straftaten:

Der Begriff “Cyberstalking” umfasst die Gesamtheit aller rechtswidrigen Handlungen, die gegen die guten Sitten und die in diesem Bereich festgelegten rechtlichen Grenzen verstoßen. Damit sind folgende Handlungen gemeint: Drohungen, Online-Stalking, sexuelle Belästigung, Nachrichten mit vulgärem Inhalt und dergleichen, die wiederholt online erfolgen.

Der Begriff “Belästigung” bezieht sich also auf das störende Verhalten des Angreifers gegenüber der Person, die Opfer der negativen Beeinflussung und der wiederholten gegen sie gerichteten Handlungen wird, die im Online-Umfeld durch Telefonanrufe oder jede Art von Kommunikation (Nachrichten, E-Mail, Telegramm) auf elektronischem Wege erfolgen. Eine einzelne, isolierte Handlung stellt somit kein Cybermobbing dar. Wichtig ist, dass das Verhalten des Belästigers das Opfer in Angst versetzt.

Was ”Mobbing” betrifft, so erkennen wir Mobbing, wenn eine Person durch ihr Verhalten und ihre Handlungen einen Zustand der Angst bei einer Person hervorruft. Mit anderen Worten: Die Vorgehensweise des Mobbers muss geeignet sein, das Opfer zu beunruhigen.

Was bedeutet die Gesetzesänderung und was können Sie tun, wenn Sie selbst Opfer von Online-Mobbing geworden sind?

Im Vergleich zu den vor der neuen Änderung geltenden Vorschriften, nach denen eine Schutzanordnung erwirkt werden konnte, wenn der Täter und das Opfer zivilrechtlich oder biologisch verwandt waren (wenn sie Familienmitglieder waren oder eine ähnliche Beziehung hatten: der Minderjährige zum Adoptiv-/Stiefelternteil, Lebenspartner, Ex-Ehepartner), ändert sich dies mit der neuen Änderung. Gegenwärtig schränkt die Gesetzgebung den Anwendungsbereich nicht mehr ein, so dass eine Schutzanordnung gegen jeden Täter erwirkt werden kann, dem es untersagt ist, mit dem Opfer in irgendeiner Weise Kontakt aufzunehmen.

Die neuen Vorschriften treten am 31. August 2024 in Kraft.

Wenn Sie mit derartigen Problemen konfrontiert sind oder Opfer von Online-Belästigung geworden sind, oder wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren!

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