Wenn sie in einem EU-Mitgliedstaat einen offiziellen Dokument des Buches eines anderen Mitgliedstaats vorbringen müssen, sollen sie wissen, dass es Vorschriften auf der EU-Ebene gibt, die den ganzen Prozess durch die Entfernung der Apostille vereinfacht haben.

Die mehrsprachigen Auszüge von Personenstandsurkunden sind Dokumente die dieselbe Beweiskraft wie die Personenstandsurkunden haben und werden von den Inhabern und vor den ausländischen Behörden berechtigten Personen aus den Vertragsstaaten des am 8. September 1976 in Wien unterzeichneten Übereinkommens Nr. 16 der Internationalen Zivilstandskommission, dem Rumänien 2012 beigetreten ist (Gesetz 65/2012), verwendet.

Die mehrsprachigen Auszüge werden für die Personenstandsurkunden ausgestellt, die die Geburt, die Ehe oder den Tod attestieren.

Der Vorteil dieser mehrsprachigen Auszüge ist, dass sie nicht von einer legalisierten Übersetzung begleitet werden müssen und die Anwendung der Apostille ist auch nicht nötig. Diese können in den Vertragsstaaten des Übereinkommens ohne Übersetzung, Legalisierung oder einer anderen äquivalenter Formalität benutzt werden und können in denselben Bedingungen wie die Personenstandsurkunden auf dem Gebiet des Übereinkommens benutzt werden.

Also, wenn sie einen rumänischen Staatsbürger sind und möchten in Deutschland heiraten, mit einem deutschen Staatsbürger, werden die deutschen Behörden ihre Geburtsurkunde verlangen. In dieser Situation, können sie von dem rumänischen Behörden einen mehrsprachigen Auszug von der Geburtsurkunde verlangen, um diesen in Deutschland vorzubringen und es wird dort ohne der Begleitung einer legalisierten Übersetzung oder der Anwendung der Apostille anerkannt.

Für die Ausstellung der mehrsprachigen Auszüge von den rumänischen Behörden muss die Bewerbung  an den nächsten adressiert werden:

  1. Personenstandsämter im Rathaus, in denen die Geburtsurkunde aufbewahrt wird;
  2. Personenstandsämter vom Wohnort oder Wohnsitz;
  3. Diplomatischen Vertretungen und Karrierekonsulate Rumäniens;

Die Bewerbung muss persönlich von dem Inhaber oder von den gesetzlichen Vertreter/ Familienmitglieder/ anderen berechtigten Personen oder durch einen konventionellen Vertreter, der auf einer besonderen, authentischen Vollmacht beruht, eingereicht werden.

Wenn sie mehrere Informationen brauchen, können sie uns bei unseren Anwaltsbüro aus Sibiu, Spartacus Straße, Nr. 13A, Kreis Sibiu, am Telefon 0720291919 oder per E-mail an [email protected] kontaktieren.

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