Was ist die Eröffnung der Nachfolge?

 

Die Eröffnung der Erbfolge wird durch den Zeitpunkt des Todes des Erblassers gekennzeichnet. Die Erbfolge oder Erbschaft beginnt am letzten Wohnsitz des Erblassers. Die Vererbung ist von 2 Arten, nämlich: – legal, wenn die zum Erbe berufenen Personen aufgrund ihrer Verwandtschaft mit dem Verstorbenen ein aus dem Gesetz hervorgegangenes Recht haben – testamentarisch, wenn die Güter auf Grund des Willens des Verstorbenen an von ihm gewählte Personen weitergegeben werden

 

Was bedeutet die Nachfolgedebatte?

 

Die Nachfolgedebatte darf nicht mit ihrer Eröffnung verwechselt werden. Während die Nachlasseröffnung automatisch mit dem Tod des Erblassers erfolgt, wird die Nachlassverhandlung eingeleitet, sobald der Nachlassantrag beim zuständigen Notar eingereicht wird. Umstritten ist also das Rechtsverfahren, nach dem die erbberechtigten Erben festgestellt werden und welche Güter in die Masse der Erbschaft eingehen.

 

Wer kann die Nachfolgedebatte beantragen?

 

Die Nachfolgedebatte kann von jeder interessierten Person angefordert werden. Von den gesetzlichen Erben, von einem Vermächtnisnehmer, der durch ein Testament zum Erbe berufen wurde, oder auch von einem Gläubiger des Verstorbenen.

 

Wie wird eine Nachfolge angenommen?

 

Die Annahme der Erbschaft kann ausdrücklich, durch notarielle Erklärung oder stillschweigend durch Tatsachen erfolgen, die die Absicht der Person, die Erbschaft anzunehmen, eindeutig erkennen lassen. Das Gesetz sah eine einjährige Nachfolgeoptionsfrist vor, in der die Erben die Erbschaft ausdrücklich annehmen oder aussprechen können.

 

Wo wird die Nachfolge diskutiert?

 

In der Regel wird die Erbfolge beim Notar des Gerichtsbezirks verhandelt, in dem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte. Wenn sich die Erben jedoch nicht verstehen oder einige von ihnen nicht erscheinen, setzt der Notar das Nachlassverfahren aus und die Erben legen ihre Streitigkeiten vor Gericht bei.

 

Was ist die Prozedur?

 

Der Notar verlangt die Beweisführung durch die Erben.

Die Proben können sein:

-Totenschein;

-Personenstandsurkunden;

-Eigentumsurkunden und andere gesetzlich vorgeschriebene Urkunden;

-Dokumente, die das Verwandtschaftsverhältnis zwischen den Erben und dem Verstorbenen belegen;

Der Notar prüft die Annahme- oder Verzichtserklärungen der Erbschaft und führt eine Aufzeichnung über alle durch Testament oder Schenkung hinterlassenen Vermögenswerte.

Anschließend stellt der Notar eine Erbenbescheinigung aus, die die Erbeneigenschaft der Person, auf deren Namen sie ausgestellt wurde, nachweist. Gleichzeitig bescheinigt die Erbenbescheinigung, wer die Qualität von Erben hat; Welche Quoten erben sie vom Verstorbenen und woraus setzt sich die Nachfolgetabelle zusammen.

Für weitere Informationen können Sie uns am Sitz unserer Anwaltskanzlei in Sibiu, Str. Spartacus, Nr. 13 A, Kreis Sibiu, telefonisch unter der Nummer: 0720.291.919 oder per E-Mail unter der Adresse: [email protected].

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